Fotos: Sadhbh Mowlds

Bild-Werk Frauenau e.V.

Vergabe von Stipendien für Workshops an der Internationalen Sommerakademie Bild-Werk Frauenau

2024 vergibt die Alexander Tutsek-Stiftung zum dritten Mal bis zu zehn Stipendien für die Teilnahme an einem 14- bis 17-tägigen Workshop im Juli oder August der Internationalen Sommerakademie Bild-Werk Frauenau. Damit möchte die Stiftung angehende Künstler*innen, die mit dem Medium Glas arbeiten, fördern und ihnen den Berufseinstieg erleichtern.

Die Workshops in Frauenau werden von international angesehenen Künstler*innen geleitet und ermöglichen den Stipendiat*innen durch die Begegnung und den intensiven Austausch ihr fachliches Wissen zu erweitern und sich künstlerisch weiterzuentwickeln. Im Mittelpunkt steht die Arbeit mit heißem und kaltem Glas, ergänzt durch traditionelle und neue Gestaltungsweisen vor allem der Bildenden Kunst. Das Stipendium ermöglicht den Künstler*innen mit dem Material Glas zu experimentieren und im Rahmen des Kurses eigene Entwürfe zu entwicklen und umzusetzen.

Das Bild-Werk Frauenau im Bayerischen Wald gehört zu den wichtigsten internationalen Foren für Glas und Bildende Kunst und ist weltweit bekannt für seine kreative Austauschatmosphäre und das spezifische künstlerische Profil.

Die mit 2.200,– Euro dotierten Stipendien werden an Künstler*innen vergeben, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung in den letzten fünf Jahren ihren Abschluss an einer Kunst-Akademie  oder ihre künstlerische Ausbildung  an einer Glasfachschule oder Fachhochschule abgeschlossen haben.

 

Teilnahmebedingungen

1. Zielgruppe

Das Stipendium für die Teilnahme an einem 14- bis 17-tägigen Workshop im Juli und August der Internationalen Sommerakademie Bild-Werk Frauenau richtet sich an angehende Künstler*innen, die mit Glas arbeiten und zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung in den letzten fünf Jahren ihren Abschluss an einer Kunst-Akademie oder ihre künstlerische Ausbildung an einer Glasfachschule oder Fachhochschule abgeschlossen haben. Es gibt keine Altersbeschränkung.

2. Antrag

Bitte senden Sie den Antrag ausschließlich per E-Mail an b.kunze@atstiftung.de. Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert.

3. Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Website (falls vorhanden) sowie Kontoverbindung
  • Nachweis über den Abschluss einer künstlerischen Ausbildung an einer Glasfachschule, Fachhochschule oder Kunst-Akademie in den letzten fünf Jahren
  • Kurzbiografie aus der eine künstlerische Ausbildung und bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas hervorgehen. Bitte nennen Sie gegebenenfalls Publikationen und Ausstellungen (1-2 DIN A4-Seiten) und gehen Sie auf die Frage ein, welche Ziele Sie mit dem Workshop erreichen wollen
  • 4-5 Abbildungen bisheriger Arbeiten

4. Teilnahmeschluss und weitere Fristen

  • Das Programm der Sommerakademie Bild-Werk Frauenau wird am 13.11.2023 auf https://www.bildwerkfrauenau.de veröffentlicht.
  • Bewerbungsschluss bei der Alexander Tutsek-Stiftung ist per E-Mail der 26.11.2023.
  • Die Alexander Tutsek-Stiftung teilt den Bewerber*innen bis 24. Dezember 2023 per Email mit, ob sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
  • Nach Zusage melden sich die Stipendiat*innen bis zum 14.01.2024 für einen Kurs direkt bei Bild-Werk Frauenau an.
  • Bei einer Zusage wird das Stipendium erst ausbezahlt, wenn die*der Bewerber*in eine Teilnahmebestätigung mit Zahlungsaufforderung der Sommerakademie erhalten und diese der Alexander Tutsek-Stiftung in Kopie übermittelt hat.

5. Abschlussbericht

Ein zwei- bis dreiseitiger Bericht mit den gesammelten Erfahrungen und mit Fotografien der entstandenen Arbeiten ist spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Workshops der Alexander Tutsek-Stiftung vorzulegen.

6. Bildrechte

Die Bewerber*innen stellen der Alexander Tutsek-Stiftung hochauflösende Fotos ihrer in Frauenau entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen mit ihrer Bewerbung ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.

7. Rechtliches

Jede*r Bewerber*in erkennt mit Zusendung des Antrags die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen des Stiftungsvorstandes sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Bewerbung erkennt die*der Antragsteller*in die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung der Kontaktdaten sowie der Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu.