Alejandra Seeber, Speech bubble (verde iride), 2014

© Alejandra Seeber

Neues Förderprogramm

Künstlerinnen und Kind

Die Alexander Tutsek-Stiftung legt 2023 ein neues Stipendienprogramm auf. Die Förderung „Künstlerinnen und Kind“ richtet sich an in Deutschland lebende freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines noch nicht schulpflichtigen Kindes sind.

Ziel des neuen Projekts ist, Müttern Freiraum zu schaffen, die Herausforderung Kind und Kunst zu meistern. Vergeben werden bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von je 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich. Das Stipendium soll ermöglichen, dass Künstlerinnen, die ihre Ausbildung absolviert haben, sich ihrer künstlerischen Arbeit widmen und konkrete berufliche Perspektiven entwickeln können.

Die großzügige Förderung erlaubt den Künstlerinnen, sich eine umfassende Kinderbetreuung zu leisten, und gibt ihnen die Freiheit, auf Bildungsreisen zu gehen, an Kursen teilzunehmen oder ein Atelier anzumieten. Die Künstlerinnen bekommen so die Möglichkeit zu experimentieren, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und eigene Projekte umzusetzen.

Teilnahmebedingungen

1. Bewerberkreis
Das Stipendium richtet sich an freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines für die Dauer der Förderung noch nicht schulpflichtigen Kindes sind, das im selben Haushalt lebt. Die Künstlerin hat zum Zeitpunkt der Bewerbung und während der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland.

2. Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Internetseite)
  • Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Meldebescheinigung)
  • Nachweis über den Wohnsitz des Kindes (Kinderreisepass oder Meldebescheinigung)
  • Kurzbiografie, aus der der künstlerische Werdegang und bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas sowie Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (1-2 DIN A4-Seiten)
  • Nachweis über ein abgeschlossenes künstlerisches Studium (Bachelor-/ Masterurkunde)
  • Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Förderung sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 2 DIN A4-Seiten)
  • 5 Beispiele bisheriger Arbeiten (Abbildungen)

3. Formale Richtlinien
Bitte beachten Sie folgende formale Richtlinien für Ihren Antrag:
Schriftart: Arial
Schriftgröße: 11 Punkt
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder links und rechts: 2,5 cm
Papierformat: DIN A4

4. Antrag
Die Anträge müssen per E-Mail in einer PDF-Datei (nicht größer als 5 MB) an die folgende Adresse gesendet werden: k.wenkler@atstiftung.de . Alle Antragstellerinnen erhalten nach Eingang des Antrags eine Eingangsbestätigung. Wir bitten von telefonischen Anfragen abzusehen. Nur vollständige Bewerbungen werden akzeptiert. Anträge, die unvollständig oder überdimensioniert vorliegen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

5. Teilnahmeschluss und weitere Fristen
Der Bewerbungszeitraum für ein Stipendium ab August 2023 (früheste Auszahlung) ist vom 01.05.2023 bis zum 30.06.2023. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens am 30.06.2023 per E-Mail an die Alexander Tutsek-Stiftung gesendet werden. Die Alexander Tutsek-Stiftung teilt bis zum 31.07.2023 den Bewerberinnen mit, ob sie ein Stipendium erhalten. Bei einer Zusage wird das Stipendium erst ausbezahlt, wenn die Bewerberin einen Vertrag über die Förderung unterzeichnet und zurückgesendet hat.

6. Stipendium
Es werden 2023 bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich vergeben. Der Vorstand der Alexander Tutsek-Stiftung prüft die bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Anträge und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen werden anschließend per E-Mail benachrichtigt. Mit der Zusage erhalten die Bewerberinnen einen Vertrag über die Förderung, den sie innerhalb von 14 Tagen unterzeichnet und zusammen mit ihrer Kontoverbindung an die Alexander Tutsek-Stiftung zurücksenden müssen, damit die Förderung stattfinden kann.

7. Zwischenberichte und Abschlussbericht
Die Stipendiatinnen müssen alle 3 Monate per E-Mail an die Ansprechpartnerin Katharina Wenkler (k.wenkler@atstiftung.de) über ihre Entwicklung berichten. Nach Abschluss der 12-monatigen Förderung müssen sie in einem fünfseitigen Bericht mit fotografischer Dokumentation ihre gesammelten Erfahrungen, ihre Entwicklung, Probleme und Erfolge darlegen und die entstandenen Arbeiten zeigen. Dieser Bericht ist spätestens zwei Monate nach Beendigung des Stipendiums der Alexander Tutsek-Stiftung per E-Mail zuzuschicken.

8. Bildrechte
Die Bewerberinnen stellen der Alexander Tutsek-Stiftung 5 hochauflösende Fotos ihrer im Förderzeitraum entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.

9. Rechtliches
Jede Bewerberin erkennt mit Zusendung ihres Antrags die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen des Stiftungsvorstandes sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit ihrer Bewerbung erkennt die Antragstellerin die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung ihrer Kontaktdaten sowie ihrer Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu.