


Pilchuck Glass School
Fotos: Russel Johnson/Alex Miller
Pilchuck Glass School
Förderprogramm für Künstler*innen mit Glasschwerpunkt
Die Förderung der Ausbildung von Künstler*innen, die mit dem Material Glas arbeiten, bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Förderaktivitäten der Alexander Tutsek-Stiftung. Seit 2018 ermöglicht sie Künstler*innen mit Wohnsitz und ständigem Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an einem der Programme der renommierten Pilchuck Glass School durch eine finanzielle Unterstützung.
Aufgrund der hohen Kursgebühren und Reisekosten sind diese Kurse für die meisten Kunstschaffenden aus Deutschland nicht erschwinglich. Die Alexander Tutsek-Stiftung vergibt jährlich Stipendien, die mit bis zu 6.000 Euro dotiert sind. Die Workshops der weltweit führenden Pilchuck Glass School (gegründet 1971) nah bei Seattle, USA, werden von international hochangesehenen Künstler*innen geleitet, die mit dem Werkstoff Glas arbeiten. Die Begegnung und der intensive Austausch mit den Dozierenden sowie mit den anderen Teilnehmenden fördern nicht nur das Erlangen neuer Fertigkeiten, sondern auch die Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Schaffens.
„Der Kurs, den ich dank des Stipendiums der Alexander Tutsek-Stiftung an der Pilchuck Glass School belegen konnte, hat mir einen außerordentlich breiten theoretischen wie auch praktischen Raum für Versuche und neue Inspirationen geboten. Nach all den dort durchgeführten Experimenten wird es für mich leicht sein wird, nun gezielt an die Umsetzung neuer Arbeiten zu gehen. Darauf freue ich mich sehr.“ Keiyona C. Stumpf, Stipendiatin Pilchuck Glass School 2018
Teilnahmebedingungen für Stipendien an der Pilchuck Glass School
1. Zielgruppe
Das Stipendium richtet sich an Künstler*innen, die mit Glas arbeiten und zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung und für die Dauer der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gibt keine Altersbeschränkung.
2. Antrag
Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail an b.kunze@astfitung.de. Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert.
3. Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, Telefon, Website (falls vorhanden) sowie Kontoverbindung
- Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Voraussetzung)
- Kurzbiografie aus der eine künstlerische Ausbildung und bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas hervorgehen. Bitte nennen Sie gegebenenfalls Publikationen und Ausstellungen (1-2 DIN A4-Seiten)
- Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Reise sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 1-2 DIN A4-Seiten)
- 4-5 Abbildungen bisheriger Arbeiten
Für eine Bewerbung ist im ersten Schritt keine Kurszulassung der Pilchuck Glass School notwendig.
4. Teilnahmeschluss und weitere Fristen
- Bewerbungsschluss bei der Alexander Tutsek-Stiftung ist per E-Mail der 06.01.2023.
- Die Alexander Tutsek-Stiftung teilt den Bewerber*innen bis Ende Januar 2023 per E-Mail mit, ob sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
- Nach Zusage melden sich die Stipendiat*innen bis 15.02.2023 für einen Kurs direkt bei der Pilchuck Glass School an.
- Bei einer Zusage wird das Stipendium erst ausbezahlt, wenn die*der Bewerber*in eine Teilnahmebestätigung mit Zahlungsaufforderung der Pilchuck Glass School erhalten und der Alexander Tutsek-Stiftung in Kopie übermittelt hat.
- Das Sommer- und Herbstprogramm 2023 wird ca. Ende Oktober / Anfang November 2022 auf https://www.pilchuck.org/ veröffentlicht.
5. Abschlussbericht
Die Stipendiat*innen müssen in einem zwei- bis dreiseitigen Bericht mit fotografischer Dokumentation ihre gesammelten Erfahrungen und die entstandenen Arbeiten zeigen. Dieser ist spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes der Alexander Tutsek-Stiftung vorzulegen.
6. Bildrechte
Die Bewerber*innen stellen der Alexander Tutsek-Stiftung hochauflösende Fotos ihrer in Pilchuck entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.
7. Ausstellung
Die Alexander Tutsek-Stiftung behält sich das Recht vor, die in Pilchuck entstandenen Arbeiten eventuell ganz oder partiell auszustellen.
8. Rechtliches
Jede*r Bewerber*in erkennt mit Zusendung des Antrags die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen des Stiftungsvorstandes sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mit der Bewerbung erkennt die*der Antragsteller*in die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung der Kontaktdaten sowie der Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu.