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Pilchuck Glass School

Förderprogramm für Künstler*innen mit Glasschwerpunkt

Die Förderung der Ausbildung von Künstler*innen, die mit dem Material Glas arbeiten, bildet einen wichtigen Schwerpunkt der Förderaktivitäten der Alexander Tutsek-Stiftung. Seit 2018 ermöglicht sie Künstler*innen mit Wohnsitz und ständigem Aufenthalt in Deutschland die Teilnahme an einem der Programme der renommierten Pilchuck Glass School durch eine finanzielle Unterstützung.

Aufgrund der hohen Kursgebühren und Reisekosten sind diese Kurse für die meisten Kunstschaffenden aus Deutschland nicht erschwinglich. Die Alexander Tutsek-Stiftung vergibt jährlich Stipendien, die mit bis zu 6.000 Euro dotiert sind. Die Workshops der weltweit führenden Pilchuck Glass School (gegründet 1971) nah bei Seattle, USA, werden von international hochangesehenen Künstler*innen geleitet, die mit dem Werkstoff Glas arbeiten. Die Begegnung und der intensive Austausch mit den Dozierenden sowie mit den anderen Teilnehmenden fördern nicht nur das Erlangen neuer Fertigkeiten, sondern auch die Weiterentwicklung des eigenen künstlerischen Schaffens.

„Der Kurs, den ich dank des Stipendiums der Alexander Tutsek-Stiftung an der Pilchuck Glass School belegen konnte, hat mir einen außerordentlich breiten theoretischen wie auch praktischen Raum für Versuche und neue Inspirationen geboten. Nach all den dort durchgeführten Experimenten wird es für mich leicht sein wird, nun gezielt an die Umsetzung neuer Arbeiten zu gehen. Darauf freue ich mich sehr.“
Keiyona C. Stumpf, Stipendiatin Pilchuck Glass School 2018

Teilnahmebedingungen für Stipendien an der Pilchuck Glass School

1. Zielgruppe
Das Stipendium richtet sich an Künstler*innen, die mit Glas arbeiten und zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung und für die Dauer der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Es gibt keine Altersbeschränkung.

2. Antrag
Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail an k.wenkler@atstiftung.de . Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert.

3. Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden. Bitte in dieser Reihenfolge:

  • Kontaktdaten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefon/Mobil, Website (falls vorhanden) sowie die Kontoverbindung
  • Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Voraussetzung)
  • Kurzbiografie, aus der eine künstlerische Ausbildung mit höchstem Abschluss und
  • bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas hervorgehen. Bitte nennen Sie gegebenenfalls Publikationen und Ausstellungen (1-2 DIN A4-Seiten).
  • Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Reise sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 1-2 DIN A4-Seiten)
  • Welcher Workshop bei Pilchuck besucht werden will
  • 4-5 Abbildungen bisheriger Arbeiten

Für eine Bewerbung ist im ersten Schritt keine Kurszulassung der Pilchuck Glass School notwendig.

4. Teilnahmeschluss und weitere Fristen

  • Bewerbungsschluss bei der Alexander Tutsek-Stiftung ist per E-Mail der 31.10.2024 bis 24 Uhr.
  • Die Alexander Tutsek-Stiftung teilt den Bewerber*innen bis 22.11.2024 per E-Mail mit, ob sie für ein Stipendium ausgewählt wurden.
  • Nach Zusage melden sich die Stipendiat*innen für ihren Wunschkurs direkt bei der Pilchuck Glass School an.
  • Bei einer Zusage wird das Stipendium erst ausbezahlt, wenn die*der Bewerber*in eine Teilnahmebestätigung mit Zahlungsaufforderung der Pilchuck Glass School erhalten und der Alexander Tutsek-Stiftung in Kopie übermittelt hat.
  • Das Kursprogramm 2024 der Pilchuck Glass School ist auf https://www.pilchuck.org/ zu finden.

5. Abschlussbericht
Ein zwei- bis dreiseitiger Bericht mit den gesammelten Erfahrungen und mit Fotografien der entstandenen Arbeiten ist spätestens 6 Wochen nach Beendigung des Aufenthalts der Alexander Tutsek-Stiftung per E-Mail zuzuschicken.

6. Bildrechte
Die Bewerber*innen stellen der Alexander Tutsek-Stiftung hochauflösende Fotos ihrer in Pilchuck entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.

7. Ausstellung
Die Alexander Tutsek-Stiftung behält sich das Recht vor, die in Pilchuck entstandenen Arbeiten eventuell ganz oder partiell auszustellen.

8. Rechtliches
Jede*r Bewerber*in erkennt mit Zusendung des Antrags die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen des Stiftungsvorstandes sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Bewerbung erkennt die*der Antragsteller*in die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung der Kontaktdaten sowie der Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu.