Juyoung Paek, Gesicht meiner Vergangenheit, 2024

© Juyoung Paek/VG Bild-Kunst, Bonn 2025

Förderprogramm Künstlerin und Kind

Neue Stipendienvergabe für 2026

Die Alexander Tutsek-Stiftung führt das dritte Jahr in Folge ihr Förderprogramm Künstlerin und Kind fort. Die Förderung richtet sich an in Deutschland lebende freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das älter als ein Jahr ist und noch nicht schulpflichtig ist.

Ziel des Programms ist es, den Müttern Freiraum zu schaffen, die Herausforderung Kind und Beruf zu meistern. Beginnend ab dem 1. Januar 2026 werden bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von je 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich vergeben. Künstlerinnen, die ihre Ausbildung absolviert haben, können sich so ganz ihrer künstlerischen Arbeit widmen und konkrete berufliche Perspektiven entwickeln.

Die großzügige Förderung erlaubt den Künstlerinnen, sich eine umfassende Kinderbetreuung zu leisten, und gibt ihnen die Freiheit, auf Bildungsreisen zu gehen, an Kursen teilzunehmen oder ein Atelier anzumieten. Sie bekommen so die Möglichkeit zu experimentieren, sich künstlerisch weiterzuentwickeln und eigene Projekte umzusetzen.

Bewerbungszeitraum: 15.07.2025 – 31.08.2025

Teilnahmebedingungen

1. Stipendium
Es werden 2026 bis zu fünf Stipendien für eine Dauer von 12 Monaten à EUR 5.000 monatlich, beginnend ab dem 01.01.26 und zum 31.12.2026 endend, vergeben.

2. Bewerberinnenkreis
Das Stipendium richtet sich an freischaffende Künstlerinnen, die mit dem Material Glas arbeiten und Mutter eines Kindes sind, das zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als ein Jahr ist, aber für die Dauer der Förderung noch nicht schulpflichtig ist und im selben Haushalt lebt. Die Künstlerin hat ein künstlerisches Studium absolviert und hat zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw. während der Förderung ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland.

3. Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in einem PDF-Dokument ein:

  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Internetseite)
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Exposé, in dem die Gründe und Ziele der Förderung sowie der damit verknüpften Erwartungen dargestellt werden (maximal 2 DIN A4-Seiten)
  • Kurzbiografie, aus der der künstlerische Werdegang und bisherige Erfahrungen im Umgang mit dem Werkstoff Glas sowie Publikationen und Ausstellungen hervorgehen (1-2 DIN A4-Seiten)
  • 5 Beispiele bisheriger Arbeiten auf maximal 5 A4-Seiten
  • Nachweis über einen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland zum Zeitpunkt der Bewerbung und für die Dauer der Förderung (Meldebescheinigung)
  • Nachweis über den Wohnsitz des Kindes, aus dem auch das Geburtsdatum hervorgeht (z.B. Meldebescheinigung)
  • Nachweis über ein abgeschlossenes künstlerisches Studium (Bachelor-/ Masterurkunde)

4. Formale Richtlinien
Bitte beachten Sie folgende formale Richtlinien für Ihre Bewerbung:

Schriftart: Arial
Schriftgröße: 11 Punkt
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder links und rechts: 2,5 cm
Papierformat: DIN A4

5. Bewerbung und Einsendeschluss
Die Bewerbungen müssen im Bewerbungszeitraum vom 15.07.25 bis spätestens am 31.08.25 per E-Mail in einer PDF-Datei (nicht größer als 5 MB) an k.wenkler@atstiftung.de gesendet werden. Alle Bewerberinnen erhalten nach Eingang der Unterlagen eine Eingangsbestätigung. Wir bitten von telefonischen Anfragen abzusehen. Nur vollständige Bewerbungen werden akzeptiert. Bewerbungen, die unvollständig oder überdimensioniert vorliegen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

6. Auswahlverfahren und weitere Fristen
Die Alexander Tutsek-Stiftung prüft die bis zum Bewerbungsschluss eingegangenen Bewerbungen und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Bewerberinnen werden anschließend per E-Mail bis zum 26.09.25 informiert, ob sie ein Stipendium erhalten. Mit der Zusage erhalten die Bewerberinnen einen Vertrag über die Förderung, den sie bis zum 06.10.25 unterzeichnet und zusammen mit ihrer Kontoverbindung an die Alexander Tutsek-Stiftung zurücksenden müssen, damit die Förderung stattfinden kann.

7. Zwischenberichte und Abschlussbericht
Die Stipendiatinnen müssen alle 3 Monate (bis 31.03.26, 30.06.26, 30.09.26) per E-Mail an die Ansprechpartnerin Katharina Wenkler (k.wenkler@atstiftung.de) über ihre Entwicklung berichten. Nach Abschluss der 12-monatigen Förderung müssen sie in einem fünfseitigen Bericht mit fotografischer Dokumentation ihre gesammelten Erfahrungen, ihre Entwicklung, Probleme und Erfolge darlegen und die entstandenen Arbeiten zeigen. Dieser Abschlussbericht ist spätestens einen Monat nach Beendigung des Stipendiums (bis 31.01.27) der Alexander Tutsek-Stiftung per E-Mail zuzuschicken. In diesem Zusammenhang stellen die Bewerberinnen 5 hochauflösende Fotos ihrer im Förderzeitraum entstandenen Werke (JPEG-Format, 300 dpi, max. DIN A4-Format) zur Verfügung und willigen ein, dass sie für Publikationen sowie für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung (inkl. Webseite und Social Media) honorarfrei abgebildet werden können.

8. Veranstaltungen
Die Stipendiatinnen verpflichten sich, an einer Auftaktveranstaltung bei der Alexander Tutsek-Stiftung in München teilzunehmen, deren Termin zu Beginn des Stipendiums stattfinden wird. Nach einem halben Jahr Förderung findet ein verpflichtendes Online-Meeting statt.

9. Rechtliches und Datenschutz
Jede Bewerberin erkennt mit Zusendung ihrer Unterlagen die festgelegten Bedingungen an. Die Entscheidungen der Alexander Tutsek-Stiftung sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit ihrer Bewerbung erkennt die Künstlerin die Datenschutzerklärung der Alexander Tutsek-Stiftung an und stimmt der Speicherung und Verwendung ihrer Kontaktdaten sowie ihrer Kontoverbindung zu Zwecken der Abwicklung der Förderung sowie für die zukünftige Kontaktpflege zu. Im Falle einer Absage werden die Unterlagen der Bewerberin komplett gelöscht. Bei Förderung der Künstlerin werden nach Ende ihres Stipendiums sensible Dokumente (wie Personalausweis, Meldebescheinigung) gelöscht.